Wissenswertes, Wissenswertes über De-Mail

Ich hat­te ja frü­her schon mal kund­ge­tan, dass ich mit De-Mail nichts am Hut habe. Ein schö­ner Bei­trag von Det­lef Bor­chers bei „hei­se online“ heu­te hat mich in mei­ner per­sön­li­chen Abnei­gung noch­mals bestärkt. Das Wich­tigs­te dar­aus hier noch­mals in Kurzform:

  • Die Teil­nah­me an De-Mail ist frei­wil­lig und kostenpflichtig.
  • Bür­ger wie Behör­den dür­fen durch kei­ne Ver­ord­nun­gen gezwun­gen wer­den, dem De-Mail-Sys­tem beizutreten.
  • Hat sich ein Bür­ger bei einem De-Mail-Pro­vi­der regis­triert und einer Behör­de mit Preis­ga­be sei­ner De-Mail-Adres­se ange­zeigt, dass er die elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on akzep­tiert, so kann die­se ihm Ver­ord­nun­gen und Beschei­de per Mail zustel­len. Wie bei der Papier­post gilt die Zustell­fik­ti­on des Ver­wal­tungs­zu­stel­lungs­ge­set­zes, dass ein Bescheid nach drei Tagen zuge­stellt ist, auch wenn der Bür­ger in die­ser Zeit nicht in sein De-Mail-Post­fach schaut oder im Aus­land weilt. Anders als bei der Papier­post gilt die­se Frist auch an Sonn- und Feiertagen.
  • Öff­net der Bür­ger sein De-Mail-Post­fach, so ist der Pro­vi­der ver­pflich­tet, der absen­den­den Behör­de eine Zustell­be­stä­ti­gung zu schi­cken, die mit einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur unter­schrie­ben sein muss.
  • Will der Bür­ger nach­wei­sen, dass ein Bescheid nicht sein Post­fach erreicht hat, reicht die Glaub­haft­ma­chung einer nicht oder ver­spä­tet erfolg­ten Zustel­lung wie bei der Brief­post nicht mehr aus, weil ein „Voll­be­weis“ erfor­der­lich ist.
  • Auch bei aus­ge­hen­den De-Mail-Nach­rich­ten an die Behör­de muss der Bür­ger die vol­le Beweis­last über­neh­men, dass die Nach­richt abge­schickt wur­de. Hier­zu kann er bei sei­nem De-Mail-Pro­vi­der gegen eine Zusatz­ge­bühr eine digi­tal signier­te Ver­sand­be­stä­ti­gung anfordern.

Alles Wei­te­re kön­nen Inter­es­sier­te in einem offi­zi­ell irgend­wie nicht exis­ten­ten Refe­ren­ten­ent­wurf nach­le­sen, der aber trotz­dem netz​po​li​tik​.org zuge­spielt wurde.

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