Die SPD und das Leistungsschutzrecht

Peer Steinbrück, von oben herab
Foto: SPD

Erst zieht NRW den Schwanz ein. Und dann kommt auch noch Peer:

Das Gesetz ist im Bun­des­rat ledig­lich ein Ein­spruchs­ge­setz und kann daher ange­sichts der noch bestehen­den Mehr­heits­ver­hält­nis­se im Bun­des­tag jetzt nicht auf­ge­hal­ten wer­den. Es gibt des­halb kei­ne Aus­sich­ten auf ein erfolg­rei­ches Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren. Die erfor­der­li­che neue Mehr­heit dafür kann mit der Bun­des­tags­wahl am 22. Sep­tem­ber her­bei­ge­führt werden.

Das war mal die Par­tei mei­nes Ver­trau­ens. Was ich vom #LSR hal­te, wisst Ihr.

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